Informationen für Studierende der Rechtswissenschaften
Frau S. Kilburg vom Justizprüfungsamt am Oberlandesgericht Düsseldorf hat auf Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mitgeteilt:
"Die Ableistung einer praktischen Studienzeit – Abschnitt Verwaltung – gemäß §§ 7 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz Satz 1, 8 JAG NRW ist beim Deutschen Bundestag, bei dem Landtag des Landes NRW oder dem eines anderen Bundeslandes, einer Fraktion oder einem Ausschuss und bei einem Abgeordneten einer Partei möglich.
Soweit die praktische Studienzeit bei einem Angeordneten abgeleistet wird, sollte dort die Ausbildung einen Volljuristen gewährleistet sein. Der Abgeordnete muss nicht selbst Volljurist sein. Es reicht aus, wenn in seinem Bürobereich ein Volljurist tätig ist, der auch Einfluss auf die Ausbildung nimmt."
Studierende aus anderen Bundesländern, die ein Praktikum bei der CDU-Landtagsfraktion oder CDU-Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen absolvieren möchten, müssen bei ihrem jeweiligen Prüfungsamt eine Bestätigung einholen.
Aber auch Studierenden aus NRW empfehlen wir dringend die Anerkennung des Praktikums im Vorhinein mit ihrem Prüfungsamt abzuklären.
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