Der Landtag NRW ist die Legislative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Zur Zeit gehören dem Landtag 181 Abgeordnete an, die sich in vier Fraktionen organisieren. - 89 Abgeordnete gehören der CDU-Fraktion an, - 74 Abgeordnete der SPD-Fraktion, - 12 Abgeordnete der FDP-Fraktion, - 11 Abgeordnete der Fraktion Bündnis90/ DieGrünen und ein Abgeordneter ist Mitglied der Partei DIE LINKE und ist fraktionslos.
Die Abgeordneten des Landtags NRW werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für 5 Jahre gewählt. Sie sind Vertreter der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens, an Aufträge nicht gebunden und entscheiden "nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung" (Landesverfassung Art. 30 Abs. 2). Wahl: Jeder Volljährige, der einen deutschen Pass besitzt und seinen ersten Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in NRW hat, darf bei den Landtagswahlen als Abgeordneter kandidieren. Gewählt werden die Landtagsabgeordneten mittels eines Wahlsystems, welches aus einer Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl besteht. Nordrhein-Westfalen ist eingeteilt in 128 Wahlkreise In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter mit relativer Mehrheit gewählt. Wer hier die meisten Stimmen erhält, und sei es nur eine Stimme mehr, ist gewählt. Mindestens 53 Abgeordnete kommen zusätzlich im Wege des sog. Verhältnisausgleichs aus den Landesreservelisten der Parteien in den Landtag. Bei nordrhein-westfälischen Landtagswahlen haben die Wählerinnen und Wähler eine Stimme, mit denen sie nicht nur direkt für ihren Wahlkreisbewerber, sondern gleichzeitig auch für die Landesreserveliste der zugehörigen Partei stimmen. Die Zusammensetzung und Reihenfolge dieser Listen legen die einzelnen Parteien fest. Aufgaben: Die Abgeordneten haben im Plenum des Landtags, in den Ausschüssen, in den Fraktionen und deren Arbeitskreisen zahlreiche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehören z.B. die Arbeit an Gesetzen, die Verabschiedung des Landeshaushalts, die Wahl des Ministerpräsidenten und anderer Verfassungsorgane, die Kontrolle der Landesverwaltung und die Debatte über öffentliche Angelegenheiten. Hinzu kommen zahlreiche Verpflichtungen im öffentlichen Leben sowie im Wahlkreis, wo die Abgeordneten Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind. Landespolitiker müssen sich deshalb auch mit kommunalpolitischen Themen auskennen. Die Abgeordneten müssen ihre Leistungen und die Standpunkte ihrer Fraktion und Partei in zahllosen Veranstaltungen außerhalb des Parlaments vertreten und erläutern. Die Öffentlichkeit - Vereine, Verbände, Organisationen und viele mehr - stellt hohe Anforderungen an die Abgeordneten. Rechte und Pflichten: - Rederecht: Jeder Abgeordnete hat das Recht, im Plenum und in den Ausschüssen das Wort zu ergreifen. - Antragsrecht: Jeder Abgeordnete kann Anträge stellen. Anträge sind eine Aufforderung an die Landesregierung, in einer bestimmten Richtung tätig zu werden, z.B. durch eine Bundesratsinitiative. - Stimmrecht: Die Abgeordneten haben das Recht, sich frei und ungehindert an Abstimmungen und Wahlen zu beteiligen, dieses Recht kann grundsätzlich nicht eingeschränkt oder entzogen werden. - Fragerecht: mündliche Anfrage, Zwischenfrage, kleine und große Anfrage Abgeordnete genießen zum Schutz der unabhängigen Ausführung ihres Mandats Immunität und Indemnität. Diäten: Mit Beginn der 14. Wahlperiode im Juni 2005 hat der Landtag NRW als erstes Parlament in Deutschland einen Systemwechsel bei der Abgeordnetenbezahlung und -versorgung vollzogen: Die steuerfreien Pauschalen wurden gestrichen und die staatliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgeschafft. Die Abgeordneten erhalten nunmehr einen steuerpflichtigen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von 9.633 €. Hiervon fließen 1.500 € zur Altersvorsorge in ein für die Mandatsträger gegründetes Versorgungswerk. Mit dem übrigen Betrag muss der im Zusammenhang mit der Mandatstätigkeit anfallende Aufwand bestritten werden. Im Rahmen der Jahressteuererklärung wird der individuelle und tatsächliche durch die Mandatstätigkeit bedingte Aufwand geltend gemacht so wie bei den übrigen Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern auch. Statistik: - Altersverteilung: Das Durchschnittsalter der Abgeordneten liegt bei 51,80 Jahren. o Bis 30 Jahre: 1 o 31 bis 40 Jahre: 21 o 41 bis 50 Jahre: 54 o 51 bis 60 Jahre: 85 o Über 60 Jahre: 26 - Der Frauenanteil liegt bei 28,34%
Quelle: www.landtag.nrw.de
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