Olaf Lehne MdL Düsseldorf
Olaf Lehne MdL
03:12 Uhr | 14.03.2010 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressumSitemapInhaltsverzeichnis
 
Recht
Drucken

Olaf Lehne MdL ist ordentliches Mitglied des Rechtsausschusses (A13) im nordrhein-westfälischen Landtag.

Aufgaben des Rechtsausschusses

Haushalt

Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung berät der Rechtsausschuss über den Haushalt des Einzelplans 04, d.h. über das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums. Nach Abschluss seiner Beratungen legt der Rechtsausschuss dem Haushalts- und Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung zu Einzelplan 04 vor.

Kontrolle der Landesregierung im Bereich der Zuständigkeit des Justizministeriums

Dazu zählen Justizverwaltungsangelegenheiten (neben dem bereits erwähnten Haushalt auch z.B. die Organisation von Gerichten und Staatsanwaltschaften), öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtspolitik, Justizforschung, Rechtsinformation, Fortbildung und Statistik, Strafrechtspflege und Strafvollzug.
Zum Strafvollzug wurde aus den Reihen des Rechtsausschusses eine sogenannte Vollzugskommission gebildet, die Justizvollzugsanstalten im Lande aufsucht und Beschwerden von Strafgefangenen nachgeht.

Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit nach § 83 der Geschäftsordnung des Landtags

Sofern das Bundesverfassungsgericht oder der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen dem Landtag in verfassungsgerichtlichen Verfahren Gelegenheit zur Äußerung gibt, überweist die Präsidentin bzw. der Präsident derartige Vorlagen unmittelbar an den Rechtsausschuss und an die fachlich zuständigen Fachausschüsse. Bei Angelegenheiten, die den Landtag unmittelbar betreffen und die von grundsätzlicher Bedeutung sind, soll eine Stellungnahme zur Vorlage erfolgen. Der Rechtsausschuss bereitet federführend für das Plenum eine Beschlussempfehlung zu verfassungsgerichtlichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht oder beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vor.


Immunitätsangelegenheiten nach § 82 der Geschäftsordnung des Landtags

Ersuchen in Immunitätsangelegenheiten werden von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten unmittelbar an den hierfür zuständigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, weitergeleitet. Der Rechtsausschuss bereitet dem Landtag in einem besonderen Verfahren eine Beschlussvorlage vor, die eine Empfehlung darüber enthält, ob die Immunität der oder des betroffenen Abgeordneten aufgehoben werden soll.

Sitzungstermine im Jahr 2008

16. Januar 2008
27. Februar 2008
02. April 2008
05. bis 12. April 2008 (China)
07. Mai 2008
11. Juni 2008
20. August 2008
24. September 2008
29. Oktober 2008
26. November 2008
10. Dezember 2008 (Bedarfstermin)

Sitzungstag: Mittwoch
Sitzungsbeginn: 13.30 Uhr


Sitzungstermine im Jahr 2009

14. Januar 2009
04. Februar 2009
11. März 2009
22. April 2009
20. Mai 2009
17. Juni 2009
19. August 2009
23. September 2009
28. Oktober 2009
25. November 2009
09. Dezember 2009 (Bedarfstermin)

Quelle: www.landtag.nrw.de

Impressionen
News-Ticker

CDU Landesverband
Nordrhein-Westfalen
Newsletter abonnieren
Bleiben Sie stets auf dem Laufenden!
Ihre E-Mail Adresse:

 
 
   
0.59 sec. | 1304 Visits