Der Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hat in der 14. Wahlperiode in 60 Sitzungen insgesamt 21 Gesetzentwürfe und 20 Anträge federführend beraten sowie bei insgesamt 38 Gesetzentwürfen und Anträgen eine Mitberatung wahrgenommen. Darüber hinaus wurden zahlreiche aktuelle Fragen und Anliegen der Fraktionen als auch der Landesregierung erörtert. Im Verlauf der Beratungen hat der Ausschuss zehn öffentliche Anhörungen und Sachverständigengespräche geführt. Verabschiedet wurden u.a. Gesetze im Bereich des Strafvollzugs: das Jugendstrafvollzugsgesetz und das Untersuchungshaftvollzugsgesetz. Der Ausschuss gab zu mehr als vierzig verfassungsgerichtliche Verfahren eine Empfehlung an das Plenum ab. Aufgaben des Rechtsausschusses Haushalt
Im Rahmen der Haushaltsgesetzgebung berät der Rechtsausschuss über den Haushalt des Einzelplans 04, d.h. über das zur Verfügung stehende Finanzvolumen im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums. Nach Abschluss seiner Beratungen legt der Rechtsausschuss dem Haushalts- und Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung zu Einzelplan 04 vor. Kontrolle der Landesregierung im Bereich der Zuständigkeit des Justizministeriums
Dazu zählen Justizverwaltungsangelegenheiten (neben dem bereits erwähnten Haushalt auch z.B. die Organisation von Gerichten und Staatsanwaltschaften), öffentliches Recht, Privatrecht, Rechtspolitik, Justizforschung, Rechtsinformation, Fortbildung und Statistik, Strafrechtspflege und Strafvollzug. Zum Strafvollzug wurde aus den Reihen des Rechtsausschusses eine sogenannte Vollzugskommission gebildet, die Justizvollzugsanstalten im Lande aufsucht und Beschwerden von Strafgefangenen nachgeht. Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit nach § 83 der Geschäftsordnung des Landtags
Sofern das Bundesverfassungsgericht oder der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen dem Landtag in verfassungsgerichtlichen Verfahren Gelegenheit zur Äußerung gibt, überweist die Präsidentin bzw. der Präsident derartige Vorlagen unmittelbar an den Rechtsausschuss und an die fachlich zuständigen Fachausschüsse. Bei Angelegenheiten, die den Landtag unmittelbar betreffen und die von grundsätzlicher Bedeutung sind, soll eine Stellungnahme zur Vorlage erfolgen. Der Rechtsausschuss bereitet federführend für das Plenum eine Beschlussempfehlung zu verfassungsgerichtlichen Verfahren beim Bundesverfassungsgericht oder beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen vor.
Immunitätsangelegenheiten nach § 82 der Geschäftsordnung des Landtags
Ersuchen in Immunitätsangelegenheiten werden von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten unmittelbar an den hierfür zuständigen Ausschuss, den Rechtsausschuss, weitergeleitet. Der Rechtsausschuss bereitet dem Landtag in einem besonderen Verfahren eine Beschlussvorlage vor, die eine Empfehlung darüber enthält, ob die Immunität der oder des betroffenen Abgeordneten aufgehoben werden soll. Quelle: www.landtag.nrw.de |